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   LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14   

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https://dejure.org/2014,9926
LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14 (https://dejure.org/2014,9926)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14 (https://dejure.org/2014,9926)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2014 - 13 TaBVGa 8/14 (https://dejure.org/2014,9926)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Betriebsräte; Betriebsbegriff

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Betriebsräte; Betriebsbegriff

  • IWW

    § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG § 4 Abs. 1 BetrVG § 19 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl eines einheitlichen Betriebsrats; Wahl bei bereits bestehendem Betriebsrat; Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WO § 2 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 17 Abs. 2 S. 1
    Wahl eines einheitlichen Betriebsrats

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14
    1) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 2) darf eine laufende Betriebsratswahl nur bei einer zu erwartenden Nichtigkeit abgebrochen werden.

    cc) Schließlich hat auch eine mögliche Verkennung des Begriffs der betriebsratsfähigen Organisationseinheit im Rahmen der Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und § 4 Abs. 1 BetrVG keine Nichtigkeit der angestrebten Betriebsratswahl zur Folge ( vgl. BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 2).

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14
    Dazu gehört jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist ( zuletzt BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12; juris).
  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14
    Nur so kann nämlich das gleichzeitige Bestehen mehrerer Betriebsräte mit den damit verbundenen Unklarheiten für die Wahrnehmung bestehender Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verhindert werden (vgl. BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07 - juris; LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - juris).
  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07

    Anfechtbarkeit/Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang, Auslegung der

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14
    Nur so kann nämlich das gleichzeitige Bestehen mehrerer Betriebsräte mit den damit verbundenen Unklarheiten für die Wahrnehmung bestehender Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verhindert werden (vgl. BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07 - juris; LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11

    Nichtige Betriebsratswahl für Betriebsteil bei zeitlich vorhergehender

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14
    Nur so kann nämlich das gleichzeitige Bestehen mehrerer Betriebsräte mit den damit verbundenen Unklarheiten für die Wahrnehmung bestehender Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verhindert werden (vgl. BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07 - juris; LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - juris).
  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 9/14

    Auskunftspflicht Arbeitgeber für Wählerliste

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird verwiesen auf die eingereichte Kopie als Anlage zum arbeitgeberseitigen Schriftsatz vom 05.02.2014 (Bl. 111 ff. der Parallelakte 13 TaBVGa 8/14).

    Hinsichtlich des genauen Inhalts wird verwiesen auf eine mit arbeitgeberseitigem Schriftsatz vom 05.02.2014 eingereichte Kopie (Bl. 106 ff. der Parallelakte 13 TaBVGa 8/14).

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer

    Er kann von später bestellten Wahlvorständen verlangen, dass diese die Durchführung "ihrer" Betriebsratswahlen unterlassen, wenn und soweit es zu Überschneidungen bezüglich der von den Betriebsräten repräsentierten Mitarbeitern käme (LAG Hamm, 04.04.2014, Az.: 13 TaBVGa 8/14, Juris; LAG Hamm, 16.05.2014, Az.: 7 TaBVGa 17/14, Juris; LAG Hamm 16.03.2015, Az.: 13 TaBVGa 3/15; LAG Hamm, 31.08.2016, Az.: 7 TaBVGa 3/16, Juris).
  • LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

    Nachdem das Landesarbeitsgericht Hamm im Verfahren 13 TaBVGa 8/14 mit Beschluss vom 04.04.2014 in einem die Region Westfalen-Süd betreffenden Parallelverfahren den entsprechenden Antrag der Arbeitgeberseite weitgehend abgewiesen hat, nahm er den auf Wahlabbruch gerichteten Antrag in dem genannten Verfahren zurück.
  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
    Er kann von später bestellten Wahlvorständen verlangen, dass diese die Durchführung "ihrer" Betriebsratswahlen unterlassen, wenn und soweit es zu Überschneidungen bezüglich der von den Betriebsräten repräsentierten Mitarbeitern käme (LAG Hamm, 04.04.2014, Az.: 13 TaBVGa 8/14, Juris; LAG Hamm, 16.05.2014, Az.: 7 TaBVGa 17/14, Juris; LAG Hamm 16.03.2015, Az.: 13 TaBVGa 3/15; LAG Hamm, 31.08.2016, Az.: 7 TaBVGa 3/16, Juris).
  • LAG Hamm, 16.03.2015 - 13 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Wahlvorstände;

    In dem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 11.04.1978 ( 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; zust. LAG Hamm, 17.08.2007 - 17 TaBV 37/07 - juris; 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14 und 9/14 - juris; 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14 - juris; LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - juris) zutreffend darauf hingewiesen, dass es die Existenz eines rechtmäßig gewählten Betriebsrates nicht zulasse, in derselben Organisationseinheit die Wahl eines weiteren Betriebsrates vorzunehmen.
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